Private wie auch unternehmerisch tätige Mandanten beraten wir in der Gestaltung und Prüfung von Verträgen betreffend unbebaute Grundstücke, Wohnhäuser, Gewerbeobjekte und Wohnungen sowie in allen in diesem Zusammenhang relevanten Fragen des Bundes- und Landesrechts. Wir beraten sowohl nationale als auch internationale Mandanten, wobei die Kommunikation gerne auch auf Englisch erfolgen kann. Insbesondere das Thema der Freizeitwohnsitze beschäftigt uns intensiv und daher können wir Sie durch einschlägige Erfahrung dahingehend bestmöglich beraten und vertreten. In der Termingestaltung sind wir äußerst flexibel und bieten neben persönlichen Gesprächen auch gerne Telefon- oder Videokonferenzen an.
Ein weiterer wesentlicher Teil unserer Tätigkeit ist die Abwicklung und Betreuung von Bauträgerprojekten. Diese begleiten wir beginnend vom Grundstückserwerb über die Einholung aller notwendigen (verwaltungs-)behördlichen Genehmigungen (betreffend Raumordnung, Baurecht, Naturschutz, Wasserrecht u.dgl.), die Errichtung des jeweiligen Gebäudes samt Erfassung des Baufortschritts bis hin zur Begründung von Wohnungseigentum sowie der erfolgreichen Veräußerung. Zahlreiche abgewickelte Projekte und abverkaufte Einheiten dienen als Referenz für unsere herausragende Expertise auf diesem Gebiet.
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Nicht nur in diesem Zusammenhang beschäftigen wir uns außerdem mit der Gründung und Strukturierung von Unternehmen, wie etwa Personen- und Kapitalgesellschaften, sowie deren laufender Betreuung in allen Belangen des Wirtschaftsrechts.
Damit einher geht auch die Führung von sowie die Vertretung in Zivilprozessen, die ein weiterer gewichtiger Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind. Das tägliche Leben macht es oft unumgänglich, sich in streitigen Auseinandersetzungen zur Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen eines Rechtsanwalts zu bedienen. Gerade weil die Führung von Zivilprozessen ein derart umfangreiches und komplexes Gebiet ist, haben wir uns auch für diese Spezialisierung entschieden.
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